Beschäftigungspflicht für Unternehmen im MK
Veröffentlicht: Sonntag, 08.01.2023 10:54
Arbeitgeber aufgepasst: Wenn ihr in eurem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, dann seid ihr verpflichtet, auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Und das müsst Ihr der zuständigen Arbeitsagentur bis zum 31. März 2023 melden. Darauf weist jetzt die Agentur für Arbeit in Iserlohn hin. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht die Anzeige elektronisch. Dafür können Unternehmen und Arbeitgeber eine kostenfreie Software nutzen. Wer der Beschäftigungspflicht nicht nachkommt, muss eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Wie hoch die im Einzelfall ausfällt, könnt ihr auch mit der Software ausrechnen. Die Software findet Ihr unter diesem Link.