BahnCard nur noch digital - auch im Märkischen Kreis

Bahnfahrer aus dem Märkischen Kreis müssen sich auf einige Änderungen aufgrund des Fahrplanwechsels der Deutschen Bahn einstellen. Das meldet die Verbraucherzentrale in Iserlohn.

Zug am Bahnsteig
© Symbolbild, Radio MK

Tickets werden teurer - auch für Bahnkunden im MK

Demnach erhöht die Bahn unter anderem die Preise für ihre Flex-Tickets und die BahnCard. Diese wird es zudem künftig nur noch als digitale Version auf dem Smartphone geben. Die Bahn begründet diesen Schritt mit Einsparung von Plastik sowie digitaler Affinität der BahnCard-Kundschaft. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW gibt deswegen Antworten auf wichtige Fragen zur digitalen BahnCard.

Kann die digitale BahnCard ohne E-Mail-Adresse oder Handy genutzt werden?

Nein. Um die digitale BahnCard nutzen zu können, ist die Erstellung eines Kundenkontos bei der Deutschen Bahn unumgänglich, für das sich Kunden mit einer vorhandenen und gültigen E-Mail-Adresse registrieren müssen. Sollte bereits eine physische Bahncard vorliegen, kann mithilfe der BahnCard-Nummer auch ein Kundenkonto zugeordnet werden. Wer bereits ein Kundenkonto besitzt, kann die BahnCard auch nachträglich zu seinem Konto hinzufügen. Um die Bahncard vorzeigen zu können, muss diese in der App DB Navigator geladen werden. Folglich ist ebenso ein Smartphone notwendig, um die digitale Bahncard nutzen zu können. Bei der BahnCard 100 ist dies aktuell noch nicht möglich.

Warum reicht ein Screenshot der Bahncard nicht aus?

Wer sich statt auf die Bahn-App lieber auf den Screenshot eines Bahntickets verlässt, zum Beispiel um unabhängig von einer Internetverbindung zu sein, riskiert unter Umständen zumindest vorläufig ein erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Zwar mögen Screenshots praktisch sein, laut den Richtlinien der Deutschen Bahn sind sie bei Fahrkartenkontrollen aber strenggenommen nicht ausreichend. Wer die digitale Bahncard nutzen will, muss diese also im DB-Navigator vorzeigen können. Dass in der Praxis einige Kontrolleur:innen einen Screenshot des Tickets trotzdem akzeptieren, ist so gesehen reine Kulanz.

Was droht, wenn der Akku vom Smartphone entladen ist?

Da die digitale BahnCard zwangsläufig an ein Smartphone gebunden ist, müssen Inhaber:innen dafür Sorge tragen, dass ihr Endgerät für den Fall einer Fahrkartenkontrolle genügend Akkukapazität besitzt, um die Fahrberechtigung anzeigen zu können. Sollte der Akku unerwartet komplett entladen sein und die BahnCard daher nicht angezeigt werden können, droht Betroffenen eine Fahrpreisnacherhebung zum doppelten Fahrpreis. Zwar kann innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung gefordert werden, jedoch wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr fällig.


Weiterführende Infos und Links:

⦁   Bei Problemen im Nahverkehr unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr.





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