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Damit verurteilten die Richter die Kiersperin wegen versuchtem Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung. Mit dem Urteil liegen die Richter eineinhalb Jahre über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sagt: die Angeklagte hat noch während der Schwangerschaft die Entscheidung gefällt, dass es dieses Kind nicht geben darf. Sie hatte Angst, durch dieses Kind ihre Beziehung zu ihrem Freund und dessen Familie zu verlieren. Das Kind überlebte nur, weil seine Mutter mit lebensgefährlichen Blutungen ins Krankenhaus gekommen war und sich dort herausstellte, dass sie ein Kind zur Welt gebracht hatte.
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