Anzeige
Auto anmelden: Richtig trifft Falsch
© Radio MK
Teilen:

Auto anmelden: Richtig trifft Falsch

Zwei Autofahrer in Plettenberg brauchen eine neue Plakette für ihre abgemeldeten Wagen.

Veröffentlicht: Freitag, 22.03.2019 07:06

Anzeige

Was machen? Klar: zum TÜV. Allerdings: der eine machts richtig, der andere falsch. Mensch Richtig geht wie folgt vor: Ich nehme einen Anhänger. Darauf packe ich meinen 5er BMW. Mensch Falsch fährt mit seinem nicht zugelassen VW Lupo ohne Kennzeichen und ohne Versicherung zum TÜV. So trafen sich "Richtig" und "Falsch" also beim TÜV. "Falsch" gab an, dass ihm die Fahrt irgendwie eh nicht so geheuer war. Deswegen hat er jetzt ne Anzeige am Hals. "Richtig" freut sich, weil er vorschriftsmäßig gehandelt hatte.

Auto anmelden - so geht's:

Alternativ zum Aufladen des nicht zugelassenen Autos auf einen Anhänger besteht noch eine weitere Möglichkeit. Der §10 Abs. 4 FZV regelt, welche Vorgaben bestehen, die für Fahrten mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum möglich sind:

1. Es muss eine Versicherungsbestätigung vorhanden sein. Auf dieser muss vermerkt sein, dass auch Fahrten gem. § 10 FZV abgedeckt sind. Ohne diesen gesonderten Vermerk ist keine Fahrt möglich.

2. Bei der Zulassungsbehörde muss ein Kennzeichen vorab zugeteilt werden. Erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen Fahrten ausgeführt werden. Dieses Kennzeichen muss geprägt werden und muss an das Fahrzeug angebracht werden (ja, ungestempelt ist dann möglich).

3. Das evtl. alte und entwertete Kennzeichen darf nicht benutzt werden, da dieses durch die Zulassungsstelle zwischenzeitlich wieder vergeben sein kann.

4. Sind o.g. Vorgaben erfüllt, dürfen alle Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen (auf direktem Wege zur Werkstatt; aber keine Ersatzteilbeschaffung in München o.ä. / Hauptuntersuchung / Zulassungsstelle) unternommen werden.

Anzeige
Anzeige
Anzeige