Arbeitsagentur: Keine Kundenbesuche mehr!
Veröffentlicht: Montag, 16.03.2020 15:46
Die Corona-Krise hat jetzt auch Folgen für die Kunden von Arbeitsagentur und Jobcenter bei uns im Märkischen Kreis:
Sie sollen ihre Angelegenheiten ab sofort telefonisch oder online regeln - und wegen des hohen Aufkommens dabei bitte Geduld mitbringen. Spätestens ab Mittwoch sind persönliche Termine bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern bundesweit in der Regel nicht mehr möglich. Betont wird aber auch, dass Kunden dadurch keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile haben sollen. Um die weiteren Geld-Auszahlungen möglich zu machen, werden Mitarbeiter aus anderen Bereichen in die Leistungsabteilung versetzt. Die Chefin der Iserlohner Arbeitsagentur, Sandra Pawlas betont, dass Arbeitslosengeld unbürokratisch ausbezahlt wird. Das soll auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag gelten. Eine Arbeitslos-Meldung kann ab sofort auch telefonisch erfolgen - ein in der Bundesrepublik bislang einmaliger Vorgang. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Auch auf die zur Zeit massive Anfrage nach Kurzarbeit seitens der Arbeitgeber wird demnach reagiert: Betroffene Arbeitgeber sollten sich aber zunächst über die Internetseite der Arbeitsagentur über die Voraussetzungen informieren.
Einzelheiten zur Kontaktaufnahme
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in allen Dienststellen der Arbeitsagenturen und Jobcentern im Märkischen Kreis wird eingeschränkt und bleibt nur für Notfälle zur Bargeldauszahlung bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann ab sofort auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Anträge können ebenfalls formlos per Mail oder über die eServices www.arbeitsagentur.de und www.jobcenter-mk.de gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Es entstehen keine Nachteile.
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen und Jobcentern entfällt vorläufig. Meldungen können telefonisch vorgenommen werden.
Von Montag – Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr unter den gebührenfreien Hotlines: Arbeitsagentur (bundesweit): 0800 4 5555 00
Jobcenter Märkischer Kreis: 0800 666 4 888
Mit Kurzarbeitergeld können Arbeits- und Entgeltausfall im Betrieb zum Teil ausgeglichen werden. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Bevor Arbeitgeber telefonisch Kontakt aufnehmen, sind unbedingt folgende Hinweise zum Kurzarbeitergeld zu lesen:
https://www.arbeitsagentur.de/Kurzarbeit
Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang bitte an den zuständigen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice wenden - oder wie gewohnt die kostenfreie Arbeitgeber- Hotline anrufen: 0800 4 5555 20. Kurzarbeit können Arbeitgeber ebenfalls über den eService online anzeigen.