Anträge auf Wohngeld in Plettenberg verdreifacht
Veröffentlicht: Freitag, 17.02.2023 18:28
Seit Anfang des Jahres gibt es wegen einer Reform deutlich mehr Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben. Bei der Plettenberger Wohngeldstelle sind im Januar bereits dreimal so viele Anträge gestellt worden, wie noch im Dezember.

Allerdings fehlt bisher die Infrastruktur für die Bearbeitung. Darauf macht die Stadt Plettenberg jetzt aufmerksam. Im Prinzip ist das Wohngeld eine Leistung des Bundes. Und die technische Infrastruktur, um das neue Wohngeld berechnen zu können, steht erst ab April zur Verfügung, heißt es. Außerdem fehlt noch das Personal in den Wohngeldstellen. Wer bisher schon Wohngeld bekommen hat, für den werden die neuen Ansprüche automatisch berechnet und die Leistungen nachgezahlt. Alle, die jetzt einen neuen Antrag gestellt haben, müssen sich bis mindestens April gedulden. Bei Anspruch werden die Leistungen aber ebenfalls nachgezahlt.
Weitere Infos zum Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten sowohl für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) als auch für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss). Durch die WohngeldPlus-Reform wird die Anzahl der Wohngeldhaushalte verdreifacht, weil die Verdienstgrenzen erhöht wurden und eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt wurde. Die Bürger*innen, die schon vor der Reform Wohngeld bezogen haben, werden in der Regel höhere Leistungen bekommen. Eltern, die Wohngeld beziehen, haben im Übrigen auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Hinweise der Stadt Plettenberg
- Über den Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie selbst prüfen, ob Sie einen Wohngeldanspruch haben. Nach der Proberechnung können Sie dort direkt den Antrag online stellen.
- Damit die Sachbearbeiterinnen in der Wohngeldstelle Zeit für die Beantragung der zahlreichen Anträge haben, bitten wir, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
- Wenn Sie aufgrund von erhöhten Heizkostennachzahlungen finanzielle Probleme haben, können Sie dazu entweder beim Jobcenter oder im Fachgebiet Soziales für diesen Monat einmalig Leistungen beantragen.
- Der Wohngeldantrag kann immer noch schriftlich gestellt werden, die Anträge können per Post geschickt oder an der Information des Rathauses abgegeben werden.
- Natürlich können Sie sich nach wie vor telefonisch unter den Telefonnummern 02391 923-295, -135 und -203 beraten lassen.