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Alles was ihr über Räum- und Streupflicht wissen müsst
© Radio MK / Pamina Klee
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Alles was ihr über Räum- und Streupflicht wissen müsst

Wenn Schnee und Eis die Gehwege glatt machen, stellt sich die Frage: Wer muss räumen und streuen? Wir klären auf, welche Pflichten Hausbesitzer und Mieter im Märkischen Kreis haben und was bei Unfällen droht.

Veröffentlicht: Mittwoch, 07.01.2026 17:07

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Wer muss Schnee räumen?

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Ihr seid Hausbesitzer? Dann seid ihr grundsätzlich für die Schneeräumung und das Streuen vor eurem Grundstück zuständig. Das gilt für alle Gehwege, die an euer Eigentum angrenzen - auch bei Eckgrundstücken für beide Straßenseiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr einen direkten Zugang zu allen Seiten habt. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Als Mieter müsst ihr nur dann zum Schneeschieber greifen, wenn das ausdrücklich in eurem Mietvertrag steht. Ein Eintrag in der Hausordnung reicht nicht aus, und es gibt auch kein Gewohnheitsrecht für Erdgeschoss-Bewohner. Viele Vermieter beauftragen professionelle Hausmeister- oder Räumdienste - die Kosten können dann als Betriebskosten umgelegt werden, wenn das vertraglich geregelt ist.

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Winterdienst: Wann ihr ran müsst

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Normalerweise muss der Winterdienst werktags zwischen 7 und 20 Uhr erledigt werden, an Sonn- und Feiertagen beginnt er ab 8 oder 9 Uhr. Das gilt auch für Mieter, sofern es im Mietvertrag so geregelt ist. Bei starkem Schneefall reicht einmal Schneeschippen am Tag allerdings nicht aus. Bei Glatteis muss sofort gestreut werden und das alle drei Stunden erneut. Gekümmert werden muss sich um den Gehweg, den Hauseingang sowie die Wege zu Garagen und Mülltonnen. Der Schnee darf nur in Ausnahmefällen an den Straßen- oder Gehwegrand geschoben werden – idealerweise bleibt er auf dem eigenen Grundstück. Die Vorgaben können aber variieren. In der Verordnung eurer Stadt oder Gemeinde wird genau festgehalten, wann und wie ihr streuen müsst.

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So räumt ihr richtig

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Der Gehweg muss so breit geräumt werden, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können - mindestens einen Meter breit. Zusätzlich sind Hauseingänge und Wege zu Mülltonnen und Garagen freizuhalten (mindestens einen halben Meter breit). Wichtig: Baumscheiben und Grünflächen dürfen nicht mit Salz bestreut oder mit salzhaltigem Schnee bedeckt werden. Auch Straßeneinläufe und Hydranten müssen frei bleiben.

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© Stadt Lüdenscheid
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Achtung Rutschgefahr: Haftung bei Unfällen

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Kommt jemand auf eurem nicht geräumten Gehweg zu Schaden, kann das teuer werden. Behandlungskosten, Schadensersatz und Schmerzensgeld können auf euch zukommen. Zusätzlich droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Allerdings kann der geschädigten Person auch ein Mitverschulden angerechnet werden, wenn sie leichtfertig auf erkennbar glattem Untergrund gelaufen ist.

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Tipps für Schnee vor der Tür

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Parkt euer Auto nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück und achtet in engen Straßen darauf, dass Räumfahrzeuge vorbeikommen. Haltet Kreuzungen und Einmündungen frei und helft euch gegenseitig - das erleichtert den Winterdienst für alle. In Mehrfamilienhäusern mit mietvertraglicher Räumpflicht wechselt ihr euch ab, der Vermieter muss Geräte und Material stellen. Tipps bei Schnee und Eis findet ihr auch nochmal hier.

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