
© Pixabay / Radio MK
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Sie sagen: Elektroroller stehen als Stolperfallen überall herum und gefährden ältere Menschen, Blinde und Behinderte. Marcel Dilling von der Polizei im Märkischen Kreis erklärt aber: Für E-Scooter gelten bereits jetzt schärferen Regeln als für Fahrräder.
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Auch die Anforderungen an die Fahrer sind höher als beim Fahrrad - der Rollerfahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Der Roller darf nur auf Radwegen und Straße gefahren werden - auf Gehwegen hat er nichts zu suchen.
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