ADAC zu Blitzerurteil

Der ADAC rät Autofahrern nach dem Frankfurter Blitzerurteil davon ab, direkt gegen ihr Knöllchen vorzugehen.

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Das Frankfurter Gericht hatte in einem Einzelfall entschieden, dass Blitzer nicht von Privatfirmen betrieben oder ausgewertet werden dürfen. Allerdings kann der Widerspruch bei Verdacht auf einen privat betriebenen Blitzer laut Tobias Scheffel vom ADAC Dortmund sehr teuer werden:

© Tobias Scheffel, ADAC / Radio MK

Hintergrund: viele Kommunen lagern den Betrieb ihrer Blitzer oder das Auswerten der Bilder an Firmen aus, weil sie selbst kein Personal haben. Ob und wann das Einzelfallurteil des Frankfurter Oberlandesgerichts rechtskräftig wird, steht noch nicht fest.

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