Achtung vor fiesen Trinkgeld-Tricksereien!

Das Trinkgeld gehört den Kellnern - nicht dem Chef!


© NGG

Was die Beschäftigten mit diesem Extra-Geld machen, ist ihre eigene Entscheidung. Das stellt jetzt die Gewerkschaft "Nahrung-Genuss-Gaststätten" - kurz: NGG - klar. Denn immer noch geht ein Teil der rund 4.500 Menschen im Märkischen Kreis - die im Gastgewerbe arbeiten - beim Thema Trinkgeld leer aus. In einigen Gastronomie-Betrieben im Kreis fordert der Chef das Trinkgeld von seinen Angestellten zurück, so die NGG. Wer davon betroffen ist und sich nicht traut mit seinem Vorgesetzen zu sprechen, kann sich an die Gewerkschaft wenden.

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