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Abwasser zu teuer?
© Pixabay / Symbolbild
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Abwasser zu teuer?

Bezahlen wir zuviel für unser Abwasser? - Der Bund der Steuerzahler meint: Ja!


Veröffentlicht: Donnerstag, 28.01.2021 13:07

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Demnach sind gleich drei Städte bei uns im Märkischen Kreis ins Fadenkreuz der Kritik geraten: Der Bund der Steuerzahler wirft Iserlohn, Lüdenscheid und Halver vor, den höchsten, rechtlich gerade noch zulässigen Zinssatz bei der Kalkulation der Abwassergebühren auszunutzen - und dann auch noch zusätzlich ein halbes Prozent aufzuschlagen. Deshalb rät der Steuerzahlerbund den Gebührenzahler in diesen Städten, Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid 2021 einzulegen. Hintergrund ist ein entsprechender Musterprozess, den der Steuerzahlerbund führt. Wichtig ist, dass die Abwassergebühren dennoch unter Vorbehalt zunächst in voller Höhe gezahlt werden müssen. Von den insgesamt 17 NRW-Städten, deren Abwasser angeblich zu teuer ist, sind mit Iserlohn, Lüdenscheid und Halver gleich drei Städte aus unserem Märkischen Kreis vertreten.


Hintergrund der Kritik:

Die Kommunen haben Geld investiert, um Kanäle und Kläranlagen zu bauen. Für dieses Geld, das so genannte Eigenkapital, berücksichtigen sie in der Kalkulation der Abwassergebühren eine Verzinsung. Nach bisheriger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW ist ein Zinssatz bis zu 5,42 % für das Jahr 2021 zulässig. Zusätzlich schöpfen sie einen bisher erlaubten Aufschlag für Fremdkapital von maximal 0,5 % in voller Höhe aus. „Das ist in der anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase völlig realitätsfern“, sagt Steinheuer. In vielen Orten führt dies, oft zusammen mit einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten, zu höheren Gebühren als nötig. Genau dies ist auch in den folgenden 17 Städten und Gemeinden der Fall:

Bottrop, Eslohe, Gladbeck, Halver, Hürth, Iserlohn, Kamen, Langerwehe, Lindlar, Lüdenscheid, Moers, Möhnesee, Mülheim an der Ruhr, Recklinghausen, Soest, Swisttal, Wuppertal.

„Die Bürger aus diesen Kommunen sollten gegen ihren aktuellen Abwassergebührenbescheid Widerspruch einlegen“, empfiehlt Steinheuer. Wenn die Kommunen nach einem Urteil im Musterprozess ihre Kalkulationen überarbeiten müssen, wirken sich diese Änderungen bei den Gebührenzahlern erst in Zukunft aus. Wer jetzt schon profitieren möchte, sollte also Widerspruch einlegen. 

Ein Widerspruchsformular stellt der Bund der Steuerzahler NRW HIER zum kostenlosen Download bereit!

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