
© Symbolbild / pixabay
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In Iserlohn gilt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone ausnahmslos. Das bedeutet: Auch das kurzzeitige Abnehmen, um zum Beispiel etwas zu trinken, ist in diesem Bereich nicht erlaubt. Kontrolliert wird die Maskenpflicht vom Ordnungsamt. In Menden werden alle geltenden Bereiche der Maskenpflicht in nächster Zeit kenntlich gemacht. Das Ordnungsamt will ein Bußgeld aber nur in Einzelfällen verhängen - nämlich, wenn sich ein Maskenverweigerer uneinsichtig zeigt.
Ebenso ist es in Menden erlaubt, innerhalb des Bereichs der Maskenpflicht die Maske kurzzeitig abzunehmen. Hier appelliert die Stadt aber an die Eigenverantwortung, das nur dann und dort zu zu tun, wenn der nötige Abstand gewährleistet werden kann.
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