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A45-Talbrücke: Alle Infos zur "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP)
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A45-Talbrücke: Alle Infos zur "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP)

Die kaputte A45-Brücke in Lüdenscheid muss neu gebaut werden. Das steht fest. Doch auch eine "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP) wird heiß diskutiert. Wir erklären, was das ist.

Veröffentlicht: Montag, 24.01.2022 09:36

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Sie hat in den letzten Wochen für ziemlich viel Wirbel gesorgt: Die marode Talbrücke Rahmede an der A45 bei Lüdenscheid. Seit einigen Wochen ist auch klar: Dort werden nie wieder Autos drüberfahren dürfen. Und: Die Brücke muss neu gebaut werden. Mit im Raum steht immer wieder eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die einen sagen, die soll gemacht werden - die anderen wiederum nicht. Auch der BUND hatte sich dazu geäußert.

Es ist also ein kontrovers diskutiertes Thema. Wir haben euch dazu noch einmal alle wichtigen Infos zusammengefasst:

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Was ist eine "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP)?

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Eine UVP ist eine umfassende Überprüfung eines öffentlichen oder privaten Vorhabens auf dessen Umweltverträglichkeit. Sie ist durch das EU-Recht vorgeschrieben. Die UVP berücksichtigt dann ganz viele verschiedene Faktoren, zum Beispiel die biologische Vielfalt, die Beschaffenheit des Bodens, das Klima, aber auch die Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere oder eben uns Menschen.

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Wann ist eine UVP notwendig?

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Die UVP ist verpflichtend, wenn das neue Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Das ist aber vor allem davon abhängig, wie groß das Projekt ist und wo genau es gebaut werden soll. Diese Entscheidungskriterien wären dann nach § 25 Absatz 2 (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen.

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Wer macht die UVP?

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Es gibt immer eine Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist. Diese macht auch die UVP. Die Behörde muss dann alle Informationen und Stellungnahmen bewerten und die Ergebnisse dieser UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes berücksichtigen. Das ganze ist auch gesetzlich geregelt, und zwar in dem "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)".


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