
© Nadine Schäfer
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Ab Dienstag (23.11.) dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene in die Ausstellungen. Auch für das Burgrestaurant gilt dann diese Regel. Ausnahmen betreffen unter anderem Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - sie dürfen kommen, wenn sie getestet oder von Corona genesen sind. Auch Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahre sind von der 2G-Regel ausgenommen. Mit ihrem Schülerausweis gelten sie durch die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Die Nachweise werden zusammen mit dem Personalausweis an der Kasse kontrolliert.
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