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Damit soll die Möglichkeit eines Besuchs im Interesse der Patienten und Angehörigen offengehalten werden. Besucher müssen also einen gültigen Nachweis vorzeigen, ob sie vollständig geimpft oder genesen sind plus einen negativen Test. Das kann ein Antigen-Schnelltest sein, nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test, nicht älter als zwei Tage.
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