2 Jahre auf Bewährung für Imbissbetreiber aus Hagen

Zwei Jahre auf Bewährung - so lautet das Urteil für einen 46-jährigen Imbissbetreiber aus Hagen. Dem Mann wurde laut Anklageschrift des Hagener Landgerichts in 32 Fällen vorgeworfen, den Finanzbehörden gegenüber in steuerlich erheblichen Tatsachen unvollständige und unrichtige Anhaben gemacht zu haben.

So soll er in 12 Fällen Steuern verkürzt haben. Verurteilt wurde er jetzt wegen Einkommens-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerbetrug. Dabei hat es sich um eine Schadenssumme von 350.000 Euro gehandelt. Zugunsten des 46-jährigen Angeklagten wurde ausgelegt, dass er vor der Urteilsverkündung rund 175.000 Euro abbezahlt hatte.

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