110 nur im akuten Notfall wählen!

Was darf ich - und was ist nicht erlaubt? - Bei uns im Märkischen Kreis haben offenbar viele Menschen noch immer Fragen zum Kontaktverbot in der Corona-Krise.

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Dann sollten sie sich allerdings an die richtigen Stellen wenden - und nicht die Notrufnummer der Polizei - die 110 - wählen.Das allerdings ist gerade an den Osterfeiertagen sehr häufig passiert. Und obwohl die Polizisten die Anrufer darauf hinwiesen, dass sie gerade die Notfall-Hotline blockierten, hielt das einige nicht davon ab, weitere Fragen zu stellen. Die Polizei bittet deshalb dringend, die 110 wirklich nur bei akuten Notfällen zu benutzen. Wenn ihr allgemeine Fragen habt, wendet euch an die zuständigen Polizeiwachen.

Die allermeisten Fragen werden in diesem Online-FAQ beantwortet!


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