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Für eine anschließende Sicherungsverwahrung sahen die Richter am Hagener Landgericht keine Gründe. Laut Anklage hat er in einem Iserlohner Kinder- und Jugendtreff Kontakt zu vier Kindern im Alter zwischen 6 bis 13 Jahre aufgenommen. Die soll er dann mit dem Angebot, Computerspiele zu spielen, in seine Wohnung gelockt und sexuell missbraucht haben. Das Ganze soll im November 2019 passiert sein. Der Iserlohner befindet sich in U-Haft und ist bereits wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft.
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